Die Kampfkunst Kollegium eG
hat derzeit 3 Minijober
Nadine Joachim
Niko Moosherr
Stephanie Westermayer
Sehr geehrte Frau Hamm,
hier die Unterlagen, die ich gemäß Ihrer Mail geordnet habe. Ich freue mich, dass eine Prüfung stattfindet, auch um sicherzugehen, dass wir alles richtig machen.
Für Ihre Unterstützung Herzlichen Dank
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, für ganz kurze Wege gerne per Telefon:
Mobil: 0172 6310409
oder per Mail: info@karate.biz
oder per Zoom: https://us02web.zoom.us/j/88019180042
Mit freundlichen Grüßen
Antonius Dietl
Vorsitzender
Ihre Mail vom 3.10.2024 Aufforderung zur Pflichtprüfung
• die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2022-2023 liegen vor
• die entsprechenden Buchhaltungs-Kontenblätter (Sachkonten) der Jahre 2022-2023 liegen vor
• die Nachweise der Offenlegung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger, übernimmt das Steuerbüro (noch nicht erfolgt)
• die Mitgliederliste mit Unterlagen der der Zu- und Abgänge, liegt vor
• die in den Geschäftsjahren abgeschlossenen Verträge von besonderer Bedeutung,liegen vor
• Detailliertes Anlagenverzeichnis der Jahre 2022-2023 im Jahresabschlussbericht
• die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat soweit sich Veränderungen ergaben, keine Änderungen
• die Gründungssatzung sowie weitere Satzungen der Genossenschaft soweit sich Veränderungen ergaben, keine Änderungen, Satzung liegt vor
• die Versammlungsprotokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der Jahre 2021-2023 liegt vor
• die Niederschriften der Generalversammlungen ggf. die Geschäftsberichte liegen vor
• Hat die Genossenschaft eine Förderrichtlinie? Wenn ja, dann diese bitte auch einreichen. liegt vor
• In welcher Weise „profitieren“ die Geno-Mitglieder von Fördermaßnahmen? liegen vor
• Steuerbescheide der Jahre 2021-2023 liegen vor (Steuerbescheide gingen erst ab 20222 ein)
• Fanden in den Jahren 2021-2023 Prüfungen (z.B. Rentenversicherung oder Finanzamt) statt?
Wenn ja, dann bitte die Prüfberichte dazu einreichen. es fanden keine Prüfungen statt
Die Unterlagen wurden in der Reihenfolge gemäß dem Schreiben des DEPG angeordnet
Registerauszug aktuell:
Fördermaßnahmen und Nutzen für die Genossenschaftsmitglieder
Die Mitglieder unserer Genossenschaft profitieren insbesondere vom gemeinsamen Energieeinkauf sowie von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität und Kommunikation. Diese Fördermaßnahmen wurden beschlossen und protokolliert.
Die Genossenschaftsmitglieder leisten für die Nutzung dieser Förderungen einen entsprechenden Beitrag, der auf die gemeinschaftlich genutzten Leistungen entfällt. Im Anhang finden Sie die Rechnungen, die an die Genossenschaftsmitglieder zur Nutzung dieser Fördermaßnahmen gestellt wurden.
Diese Rechnungen dokumentieren die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Rahmen der Fördermaßnahmen.
Im Jahr 2020 wurden keine Beschlüsse gefasst.
Wir warteten auf die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Durch die Umwandlung der GmbH & Co KG in die eG waren wir der Meinung, dass zwei natürliche und eine juristische Person ausreichen.
Das Amtsgericht Ulm war anderer Meinung.
Leider wurde uns dies vom Notariat nicht mitgeteilt, ja geradezu verschwiegen.
Nach Bekanntwerden dieser Tatsache haben wir umgehen reagiert und sind der Aufforderung des Amtsgerichts nachgekommen.
Diese Tatsache und die Coronakrise, die das Ganze nochmals rauszögerte, führte dazu, dass die Genossenschaft erst am 13.4.2021 eingetragen wurde.
Bis zur Eintragung waren wir quasi Handlungsunfähig, was das Agieren als Genossenschaft betrifft.
Umso mehr freuen wir uns, dass wir inzwischen als vollwertige Genossenschaft agieren können.
6. Generalversammlung
Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung
der Kampfkunst Kollegium eG
Ort: Sportpark 5, 88045 Friedrichshafen
Datum: Samstag, 5.11.2022
Uhrzeit: 11.00 Uhr
TOP 9 Beschluss der Verwendung der gesetzlichen Rücklagen
Der Prüfungsverband empfiehlt eine eindeutige Protokollierung über die Verwendung der gesetzlichen Rücklagen.
Die Genossen sind sich einig, dass die Rücklagen langfristig angelegt werden sollen und diskutieren geeignete Anlagemöglichkeiten.
Die Genossen beschließen einstimmig die Anlage in einen ETF des S&P 500.
Der Vorstand wird beauftragt, ein Depot zu eröffnen und entsprechend der Satzung zu verfahren: